Im Kanton Bern kann man ein Gesuch stellen gemäss Art. 193 Absatz 3 TSchV für die Befreiung vom Verbot des Ausführens von mehr als 3 erwachsenen Hunden älter als 4 Monate gemäss Artikel 32b Absatz 1 Buchstabe e THV. Dieses Gesuch können alle Personen, die seit mindestens 2011 über die Haltung von mehr als 4 Schlittenhunden ohne Beanstandungen halten, stellen.